Tarife

Anwaltliche Tätigkeit

Der Tarif für anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach der zwischen Klientschaft und Anwalt abzuschliessenden Honorarvereinbarung. Massgebend ist der nach den Umständen gebotene Zeitaufwand, die mit der Sache gebotene Verantwortung, die Bedeutung der Sache für die Klientschaft und der Interessenwert. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann der jeweils vor Ort gültige gesetzliche Tarif zur Anwendung gelangen.

Notarialle Tätigkeit

Der Tarif für notarielle Tätigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem "Notariats-Gebührentarif des solothurnischen Anwaltsverbandes und des Verbandes solothurnischer Notare". Massgebend ist je nach Art der Tätigkeit der Zeitaufwand, der Interessenwert oder feste Ansätze.



   

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